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  • 01.03.2005 | Kapitallebensversicherung

    Neue Steuerpflicht drückt die Rendite

    von Diplom-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn

    Durch das Alterseinkünftegesetz gelten seit Jahresbeginn für neu abgeschlossene Lebensversicherungen andere Spielregeln. Das ist mittlerweile allgemein bekannt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die neuen Regeln konkretisiert (Schreiben vom 25. November 2004, Az: IV C 1 – S 2252 – 405/04, unter www.iww.de Abruf-Nr. 043022 abzurufen). Dabei zeigt sich: Die Rendite schrumpft immens. Nachfolgend lesen Sie, wie Sie ab sofort bei Lebensversicherungen rechnen müssen.  

    Neue Gesetzeslage

    Neu ist, dass Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Sparanteil als Kapitaleinnahme voll steuerpflichtig sind. Ausnahme: Nur die Hälfte des Ertrages ist zu versteuern, wenn die Police mindestens zwölf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Der Kapitalertrag ist der Unterschied zwischen Versicherungsleistung (dem Auszahlungsbetrag) und der Summe der geleisteten Beiträge (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz [EStG]). Zu den Wirkungen der neuen Besteuerung folgendes  

     

    Beispiel

    Der 32-jährige Apotheker A schließt 2005 eine Lebensversicherung (LV) ab. Er zahlt monatlich 200 Euro. Die prognostizierte Rendite bei einem guten Vertrag beträgt 4,8 Prozent, die Laufzeit 20 oder 30 Jahre. Es ergibt sich folgende Nettorendite, wenn er 80.000 Euro sonstiges steuerpflichtiges Einkommen hat (Grundtabelle 2005; alle Zahlen in Euro):  

     

    Laufzeit  

    20 Jahre (Alter 52)  

    30 Jahre  

    (Alter 62)  

    Derzeit prognostizierte Auszahlung  

    82.200  

    162.700  

    abzgl. Summe der geleisteten Beiträge  

    -48.000  

    -72.000  

    = Steuerpflichtige LV-Einnahmen (100 bzw. 50 % des Kapitalertrages)  

     

     

    34.200  

    90.700 davon 50% = 45.350  

    + übriges steuerpflichtiges Einkommen  

    + 80.000  

    + 80.000  

    = zu versteuerndes Einkommen  

    114.200  

    125.350  

    Einkommensteuer (Grundtabelle 2005)  

    40.050  

    44.733  

    abzgl. Steuer auf übriges Einkommen  

    -25.686  

    -25.686  

    = Steuer auf LV  

    14.364  

    19.047  

    Nettorendite  

    19.836  

    71.653  

    Rendite nach Steuern  

    2.07 %  

    3.31 %  

     

     

    Bei der Laufzeit von 20 Jahren muss Apotheker A seine LV-Einnahmen voll versteuern. Ihm bleiben 19.836 Euro nach Steuern. Das ist eine Rendite von 2,07 Prozent. Bei der Laufzeit von 30 Jahren ist nur die Hälfte der LV-Einnahmen von 90.700 Euro steuerpflichtig. Die Rendite erhöht sich auf 3,31 Prozent.  

    Absicherung weiterer Risiken lässt Rendite weiter sinken

    Werden weitere Risiken wie Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert, bleiben die hierauf entfallenden Beiträge unberücksichtigt, so das BMF. Mit anderen Worten: Sie dürfen nicht abgezogen werden, der steuerpflichtige Differenzbetrag wird größer.