01.03.2005 | Kapitallebensversicherung
Neue Steuerpflicht drückt die Rendite
Durch das Alterseinkünftegesetz gelten seit Jahresbeginn für neu abgeschlossene Lebensversicherungen andere Spielregeln. Das ist mittlerweile allgemein bekannt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die neuen Regeln konkretisiert (Schreiben vom 25. November 2004, Az: IV C 1 – S 2252 – 405/04, unter www.iww.de Abruf-Nr. 043022 abzurufen). Dabei zeigt sich: Die Rendite schrumpft immens. Nachfolgend lesen Sie, wie Sie ab sofort bei Lebensversicherungen rechnen müssen.
Neue Gesetzeslage
Neu ist, dass Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Sparanteil als Kapitaleinnahme voll steuerpflichtig sind. Ausnahme: Nur die Hälfte des Ertrages ist zu versteuern, wenn die Police mindestens zwölf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Der Kapitalertrag ist der Unterschied zwischen Versicherungsleistung (dem Auszahlungsbetrag) und der Summe der geleisteten Beiträge (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz [EStG]). Zu den Wirkungen der neuen Besteuerung folgendes
Beispiel
Der 32-jährige Apotheker A schließt 2005 eine Lebensversicherung (LV) ab. Er zahlt monatlich 200 Euro. Die prognostizierte Rendite bei einem guten Vertrag beträgt 4,8 Prozent, die Laufzeit 20 oder 30 Jahre. Es ergibt sich folgende Nettorendite, wenn er 80.000 Euro sonstiges steuerpflichtiges Einkommen hat (Grundtabelle 2005; alle Zahlen in Euro): Laufzeit 20 Jahre (Alter 52) 30 Jahre (Alter 62) Derzeit prognostizierte Auszahlung 82.200 162.700 abzgl. Summe der geleisteten Beiträge -48.000 -72.000 = Steuerpflichtige LV-Einnahmen (100 bzw. 50 % des Kapitalertrages) 34.200 90.700 davon 50% = 45.350 + übriges steuerpflichtiges Einkommen + 80.000 + 80.000 = zu versteuerndes Einkommen 114.200 125.350 Einkommensteuer (Grundtabelle 2005) 40.050 44.733 abzgl. Steuer auf übriges Einkommen -25.686 -25.686 = Steuer auf LV 14.364 19.047 Nettorendite 19.836 71.653 Rendite nach Steuern 2.07 % 3.31 %
Bei der Laufzeit von 20 Jahren muss Apotheker A seine LV-Einnahmen voll versteuern. Ihm bleiben 19.836 Euro nach Steuern. Das ist eine Rendite von 2,07 Prozent. Bei der Laufzeit von 30 Jahren ist nur die Hälfte der LV-Einnahmen von 90.700 Euro steuerpflichtig. Die Rendite erhöht sich auf 3,31 Prozent.
Absicherung weiterer Risiken lässt Rendite weiter sinken
Werden weitere Risiken wie Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert, bleiben die hierauf entfallenden Beiträge unberücksichtigt, so das BMF. Mit anderen Worten: Sie dürfen nicht abgezogen werden, der steuerpflichtige Differenzbetrag wird größer.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig