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  • 04.02.2009 | Kfz-Kosten

    Arbeitnehmer-Haftung: falsche Betankung des Betriebs-Pkw

    Betankt der Arbeitnehmer den Betriebs-Pkw mit Super bleifrei statt mit Diesel, weil er abgelenkt war, muss er dem Arbeitgeber 60 Prozent des entstandenen Schadens ersetzen.  

    Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 7.1.2008, Az: 5 Sa 371/07, Abruf-Nr: . Der Auffassung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer müsse den Schaden voll ersetzen, weil er grob fahrlässig gehandelt habe, schloss sich das LAG nicht anInsofern gelten die Kriterien des Bundesarbeitsgerichtszum Umfang der Haftung eines Arbeitnehmers (Urteil vom 18.4.2002, Az: 8 AZR 348/01, Abruf-Nr:  

    • Vorsatz: Vorsätzlich verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer in vollem Umfang tragen.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Haftungserleichterung zugunsten des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen, sondern von einer Abwägung im Einzelfall abhängig.
    • Normale Fahrlässigkeit: Bei normaler Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer den Schaden anteilig zu tragen.
    • Leichte Fahrlässigkeit: Ist der Schaden nur auf leichteste Fahrlässigkeit zurückzuführen, haftet der Arbeitnehmer nicht.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 2 | ID 124301