23.07.2008 | Kfz-Kosten
Betriebs-Pkw in der Nutzung für mehrere Einkunftsarten
Wird die Privatnutzung eines Betriebs-Pkw nach der „Ein-Prozent-Regel“ versteuert, sind damit nur die Privatfahrten und nicht weitere Fahrten im Rahmen anderer Einkunftsarten abgegolten. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten sind die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 26.4.2006, Az: X R 35/05, Abruf-Nr: 063002). Dies soll ab dem Veranlagungszeitraum 2007 über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden (Oberfinanzdirektion Münster, Kurzinformation Einkommensteuer 14/2008 vom 9.4.2008, Abruf-Nr: 081505). Aus Vereinfachungsgründen wird seitens der Finanzverwaltung aber auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden.