Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2010 | Kfz-Kosten

    Privatfahrten mit dem Apotheken-Pkw und ihre Steuerfolgen

    Wird ein Betriebs-Pkw auch privat genutzt, kommt es immer wieder zu Fragen im Hinblick auf die Besteuerung. Hier ein Überblick über die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung zur Ein-Prozent-Regelung sowie des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 18. November 2009 (Az: IV C 6 - S 2177/07/10004).  

    Bemessungsgrundlage für die Besteuerung

    Zur Erinnerung: Bei der Ein-Prozent-Regelung ist pauschal als Anteil der privaten Nutzung des Betriebs-Pkw für jeden Monat ein Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Mehrwertsteuer anzusetzen. Hinzukommen noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Apotheke.  

     

    Die private Nutzung kann davon abweichend nur mit den auf die Privatfahrten entfallenden Kosten angesetzt werden, wenn die für den Pkw entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsmäßig geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuch-Methode).  

     

    Praxistipp: Wer den betrieblichen Pkw relativ wenig privat nutzt, fährt regelmäßig mit der Fahrtenbuch-Methode besser. Die Ein-Prozent-Regelung stellt nämlich gar keine Begünstigung dar, sondern nur eine Vereinfachungsregelung. Aus diesem Grund mögen auch Apotheker/innen bei der Berechnung der privaten Autonutzung meistens die Ein-Prozent-Regelung wählen. Sie können aber mit jeder Steuererklärung die gerade günstigere Variante wählen.  

    Apotheken mit mehreren Pkw im Betriebsvermögen