31.03.2010 | Kfz-Kosten
Entzug der Abwrackprämie bei sofortiger Einlage ins Betriebsvermögen
In den Genuss der Abwrackprämie kamen in 2009 eigentlich nur Privatpersonen. Trotzdem erwarben einige Unternehmer und Freiberufler das neue Auto offiziell privat und legten es anschließend in das Betriebsvermögen ein - doch das war prämienschädlich.
Werden nun während einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung oder durch eingereichte Belege Verdachtsmomente für einen Missbrauch bei der Abwrackprämie bekannt, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert (Oberfinanzdirektion Hannover, Erlass vom 4.9.2009, Az: S 0132 - 29 - StO 142). Die Abwrackprämie wird nachträglich entzogen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134634