· Fachbeitrag · Elektromobilität
Zuschuss zum E-Auto: so profitieren Apotheken vom Umweltbonus
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve
| Apotheken, die die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs planen, können vom Umweltbonus profitieren. Zuschüsse stehen für Fahrzeuge bereit, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden. Dies betrifft Neuwagen und unter bestimmten Bedingungen auch junge Gebrauchtwagen. |
Die Voraussetzungen im Überblick
Antragsberechtigt sind u. a. Privatpersonen und Unternehmen. Damit haben auch Apotheken und Apotheker auf privater Ebene Zugang zum Förderprogramm. Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen folgende Merkmale erfüllt werden:
- Das Fahrzeug ist ein reines Batterie-Elektrofahrzeug, ein Hybrid-Elektrofahrzeug (von außen aufzuladen) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Fahrzeuge mit davon abweichenden Antriebsarten sind förderfähig, sofern sie keine lokalen CO2-Emissionen verursachen und die Emissionswerte die Vorgaben im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) generell nicht überschreiten.
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