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  • · Fachbeitrag · Apotheken-Pkw

    Private Pkw-Nutzung: So können Apotheker sparen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Nutzt ein Apotheker ein betriebliches Fahrzeug auch für private Zwecke, muss für die private Mitbenutzung eine gewinnerhöhende Entnahme versteuert werden. Diese unterliegt zudem der Umsatzsteuer, sodass es oft zu einer hohen Steuerbelastung kommt. Allerdings kann diese Steuerbelastung reduziert werden. Wie das geht, zeigt AH anhand eines Musterfalls. |

    Der Musterfall

    • Sachverhalt

    Ein Apotheker hat einen Audi A3 für 40.000 Euro zzgl. 7.600 Euro Umsatzsteuer (USt) erworben. Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung beläuft sich auf 55.000 Euro. Die laufenden Kosten für Treibstoff, Steuern, die Versicherung etc. betragen jährlich 4.000 Euro zuzüglich 500 Euro USt. Der Apotheker nutzt den Audi überwiegend für betriebliche, aber auch für private Fahrten. Zudem fallen jährlich 230 Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke an (bei einer einfachen Entfernung von zehn Kilometern).

     

    Die steuerpflichtige private Pkw-Nutzung

    Aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung stellt der Audi notwendiges Betriebsvermögen dar. Somit sind sämtliche Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das sind die jährliche Abschreibung von 6.666 Euro (40.000 Euro/ 6 Jahre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) und laufende Kosten von jährlich 4.000 Euro. Der Gewinn der Apotheke mindert sich um jährlich 10.666 Euro.