01.09.2010 | Kindergeld
Bezug verlängert sich um die Dauer des Zivildienstes
Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde. Gleiches gilt im Falle des Wehrdienstes.
Damit widerspricht der Bundesfinanzhof (BFH) der Finanzverwaltung, weil der Gesetzeswortlaut nicht zulasten der Eltern eingeschränkt werden dürfe. Dem Gesetz lasse sich weder eine Beschränkung dieser Verlängerung noch ein Verbot der Doppelberücksichtigung entnehmen (Urteil vom 20.5.10, Az: III R 4/10, Abruf-Nr: 101870; Urteil vom 27.8.08, Az: III R 88/07, BFH/NV 09, 132, Abruf-Nr: 091154).