22.01.2008 | Kindergeld
Kindergeldanspruch bei Warten auf Referendariatsstelle
Eltern können für den Zeitraum zwischen Staatsexamen und Beginn des Referendariats auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sich der Beginn des Referendariats wegen hoher Bewerberzahlen verzögert. Voraussetzung ist, dass sich das Kind weiterhin ernsthaft bemüht, die Berufsausbildung fortzusetzen (Urteil vom 16.8.2007, Az: 1 K 2123/06, Abruf-Nr: 073382).
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117041