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  • 29.09.2009 | Künstlersozialversicherung

    Abgabesatz sinkt 2010 auf 3,9 Prozent

    Durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vom 10. August 2009 wird der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung zum Jahr 2010 von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Damit verringert sich der Satz innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 1,9 Prozent („Apotheker Berater“ Nr. 12/2008, S. 2 - KI -).  

    Im Ergebnis kann letztlich jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen. So sind die Unternehmen zahlungspflichtig, die zum Beispiel in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen oder Veranstaltungen sowie Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen. Auch Apotheken als Unternehmen sind davon betroffen, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen, um deren Tätigkeiten für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ihres eigenen Unternehmens zu nutzen (siehe „Apotheker Berater“ Nr. 6/2008, S. 7 ff.; beim Web-Auftritt der Apotheke: „Apotheker Berater“ Nr. 2/2009, S. 7 ff.).  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 2 | ID 130397