01.11.2006 | Ordnungswidrigkeit
Auch das Ablesen einer Nummer vom Handy ist verboten
Ein Fahrzeugführer benutzt sein Handy auch dann verbotenermaßen, wenn er es während der Fahrt in die Hand nimmt, um vom Display eine gespeicherte Telefonnummer abzulesen. Damit bleibt das Oberlandesgericht Hamm seiner Rechtsprechung treu: Ein „Benutzen“ umfasst das Bedienen sämtlicher Funktionen des Mobiltelefons, somit also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz (Beschluss vom 12.7.2006, Az: 2 Ss OWi 402/06, Abruf-Nr: 062639).
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 2 | ID 85167