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  • 01.05.2007 | Sonderausgaben

    Übersicht über vom BMF anerkannte Versorgungswerke

    Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken sind Aufwendungen für die (besonders begünstigte) Basisvorsorge, wenn das Versorgungswerk als eine mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Einrichtung anerkannt ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt seine Liste aktualisiert, die abschließend alle Versorgungswerke aufzählt, die die für eine steuerliche Geltendmachung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Schreiben vom 7.2.2007, Az: IV C 8 – S 2221 – 128/06). Sie finden diese Liste inklusive der Apotheker-Versorgungswerke unter www.iww.de mit der Abruf-Nr: 070748.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 1 | ID 109855