01.02.2007 | Spekulationsgeschäfte
Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags innerhalb der Spekulationsfrist
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs wegen irreparabler Vertragsstörungen ist kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz, das einen entgeltlichen Erwerb und einen entgeltlichen Verkauf innerhalb von zehn Jahren voraussetzt. So hatte in einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ein Steuerzahler von einem Bauträger eine Wohnung erworben und vermietet (Urteil vom 27.6.2006, Az: IX R 47/04, Abruf-Nr: 062919). Wegen Insolvenz des Bauträgers wurde er jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Die Bank als Bürge des Bauträgers leistete Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der Wohnung.
Praxistipp: Diese positive Entscheidung gilt nur für eine echte Rückabwicklung. Würde der Verkäufer die Immobilie dagegen freiwillig innerhalb von zehn Jahren zurückkaufen, läge ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.