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  • 30.04.2008 | Steuererklärung

    Checkliste zu haushaltsnahen Diensten, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

    Um Schwarzarbeit einzudämmen, erhielten Steuerzahler Anfang 2003 die Möglichkeit, in begrenztem Umfang Aufwendungen für haushaltsnahe Tätigkeiten steuerlich geltend zu machen. Zum 1. Januar 2006 wurde diese Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie auf Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen ausgedehnt. Weitere Klarstellungen und Verbesserungen der Gesetzesregelung folgten („Apotheker Berater“ Nr. 5/2007, S. 10 f.; Nr. 7/2007, S. 1 – KI; Nr. 1/2007, S. 9 f., Nr. 3/2006, S. 1 – KI; Nr. 8/2006, S. 1 – KI).  

    Da nahezu jeder Bundesbürger und somit auch viele Apotheker im privaten Umfeld derartige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei der Veranlagung zur Einkommensteuer immer bedeutsamer geworden. Wir haben für Sie deshalb die typischen absetzbaren ebenso wie viel gefragte, aber nicht begünstigte Leistungen in einer Checkliste von A bis Z zusammengefasst und erläutert (abrufbar unter www.iww.de, myIWW, Arbeitshilfe). Für den kostenlosen Download müssen Sie sich einfach einmalig registrieren (Einzelheiten dazu siehe Impressum).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119020