Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.12.2009 | Steuererklärung

    Elektronische Steuererklärungen und Lohnsteuerkarten

    Die fiskalische Welt wird immer transparenter und „digitaler“. Apotheker/innen als Steuerzahler und Arbeitgeber sollten bei ihrer Einkommensteuererklärung und im Zusammenhang mit der Lohnsteuer für Mitarbeiter/innen an Folgendes denken und rechtzeitig vorbereiten (siehe auch Beitrag auf S. 15 dieser Ausgabe):  

    • Bilanzen nebst Anhang, Gewinn- und Verlustrechnungen (sowie Einnahme-Überschuss-Rechnungen) sind ab 2011 elektronisch zu übermitteln. Doch nicht nur die Gewinnermittlung, sondern auch die Steuererklärungen werden dann nicht mehr auf Papier, sondern grundsätzlich nur noch elektronisch einzureichen sein.
    • Ab dem 1. Januar 2011 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Entgeltbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer sind aber bereits ab diesem Jahr nur noch elektronisch an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Durch die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer) auf der Lohnsteuerkarte ist der Arbeitgeber in der Lage, die ID-Nummer des Arbeitnehmers in seine Lohnabrechnung zu übernehmen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen (gegebenenfalls handschriftlich ergänzt in dem vorgesehenen Eintragungsfeld auf der Lohnsteuerkarte 2010).
    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132353