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  • 05.01.2009 | Steuererklärung

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2009

    Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind zu festen Terminen fällig. Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern aber nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub.  

    Leserservice: Damit Sie Ihre Termine im Griff haben, haben wir diese zusammengefasst. Diesen Kalender finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“/„Arbeitshilfen/Checklisten“.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 1 | ID 123559