03.01.2011 | Steuererklärung
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2011
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zu festen Terminen fällig:
- Bei den Steuerterminen gewährt das Gesetz eine dreitägige Zahlungsschonfrist. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen.
- Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es keinen Aufschub. Diese Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag - entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle - des laufenden Beschäftigungsmonats gemeldet und bezahlt sein.
Leserservice: Damit Sie Ihre Steuerzahlungstermine 2011 im Griff haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie zusammengefasst - unter www.iww.de in myIWW, unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141184