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  • 01.12.2006 | Steuergestaltung

    Steuerliche Überlegungen für 2006/2007

    von Bankkaufmann und Diplom-Finanzwirt Theo Müller, Brilon

    2006, 2007 und 2008 stehen im Zeichen weitreichender Steueränderungen. Der folgende Beitrag zeigt wichtige Gestaltungsspielräume auf, die bleiben um Steuern zu sparen. Die Hinweise können jedoch nur als Orientierungshilfe dienen und eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Besprechen Sie daher rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mit Ihrem steuerlichen Berater Ihren konkreten Handlungsbedarf.  

    Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007

    Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsatz bei der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht (der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt). Für die Frage der Anwendung des alten oder neuen Regelsteuersatzes ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird (bei Lieferungen = Verschaffung der Verfügungsmacht; bei Leistungen = Ausführung der Leistung bzw. Abnahme des Werks). Da sich die Umsatzsteuer im Privatbereich ohne Vorsteueranspruch als Definitivbelastung darstellt, sollten Sie überlegen, ob Lieferungen und sonstige Leistungen (sowie umsatzsteuerpflichtige Entnahmen aus dem Betriebsvermögen) noch in 2006 bewirkt werden können.  

     

    Außerdem wird die Grenze für Kleinbetragsrechnungen ab dem 1. Januar 2007 von bisher 100 auf 150 Euro angehoben.  

    Gestaltungsalternativen im Privatbereich

    Im privaten Bereich bzw. bei nicht betrieblichen Einkunftsarten sollten Sie Folgendes beachten:  

     

    Kindergeld nur noch bis 25 Jahre