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  • 29.03.2011 | Steuerstrafrecht

    Digitale Betriebsprüfung - ein Einfallstor für steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren

    von RA und FA für StrafR Markus Haselier, Kiermeier Haselier Grosse, Dresden

    Was sich bereits im vergangenen Jahr angedeutet hat, setzt sich 2011 mit ständig steigender Frequenz fort: Die Finanzverwaltungen sind dazu übergegangen, Apotheken bundesweit mit digitalen Betriebsprüfungen zu überziehen. In deren Folge werden zunehmend steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte zu Tage gefördert. Diese münden regelmäßig in Ermittlungsverfahren, die für die Apotheken unter Umständen existenzbedrohende Folgen haben können.  

    Digitale Betriebsprüfung - was ist das?

    Seit dem Jahr 2002 besteht für Apotheker die Verpflichtung, alle steuerrechtlich erheblichen Daten in digitaler Form zu archivieren. Ohne die in der Vergangenheit übliche - personell und logistisch aufwendige - Betriebsprüfung vor Ort können die Finanzverwaltungen bei der digitalen Betriebsprüfung die Datenbestände auf Plausibilität prüfen. Die meistens auf einer CD-ROM gebrannten übergebenen steuererheblichen Daten werden von den Betriebsprüfern dabei genau analysiert.  

     

    Immer mehr Finanzverwaltungen verfügen für die Durchführung der digitalen Betriebsprüfung über exzellente Spezialisten, die neben der von allen Finanzverwaltungen verwendeten Grundprüfungssoftware häufig noch zusätzliche eigene Prüfsoftware entwickelt haben. So sind die Prüfer in der Lage, die Daten einer regelrechten „Tiefenprüfung“ zu unterziehen.  

    Prüfer besitzen Insider-Kenntnisse über Verfahrensabläufe

    Aufgrund des regen Austauschs innerhalb der Finanzverwaltungen über die Erfahrung mit der digitalen Betriebsprüfung bei Apotheken verfügen die Prüfer zudem über ausgezeichnete Kenntnisse der Verfahrensabläufe in den Apotheken. Außerdem sind ihnen die gängigen Systeme der Apothekensoftwareanbieter bestens vertraut, sodass Abweichungen von normalen EDV-Programmabläufen sofort und gezielt hinterfragt werden. So können die Betriebsprüfer beispielsweise feststellen, ob  

     

    • Lücken bei Rechnungs- oder Belegnummern bestehen,
    • Warenwirtschaftsvorgänge von den Kassendaten abweichen,
    • Packungsgrößen manipuliert oder
    • dieselben Kontendaten verschiedenen Personen zugeordnet wurden.

    Warenwirtschaft ist ein großes Problemfeld