01.09.2010 | Umsatzsteuer
Die Vermögensverwertung des Erblassers ist umsatzsteuerpflichtig
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass durch die Verwertung der Unternehmensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung Umsatzsteuer anfällt (Urteil vom 13.1.10, Az: V R 24/07, Abruf-Nr: 101775). Dazu Folgendes:
In dem zugrunde liegenden Streitfall veräußerten die Erben einen Pkw, den der Erblasser seinem Unternehmen zugeordnet und für den er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte. Die Erben führten das Unternehmen des Erblassers nicht fort und gingen daher von einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung aus.
Dem widersprach der BFH und würdigte den Verkauf als umsatzsteuerpflichtiges Liquidationsgeschäft. Hinsichtlich der vom Erblasser noch nicht abgewickelten umsatzsteuerlichen Rechtspositionen ist ein Erbe nämlich wegen der Gesamtrechtsnachfolge als Unternehmer anzusehen.
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