01.12.2006 | Umsatzsteuer
Übergangsregelung für Geschenkgutscheine
Zu Weihnachten wird viel geschenkt. Diesen Trend machen sich häufig auch Apotheker gerade im Ergänzungsangebot durch den Verkauf von Gutscheinen zunutze. Im Angebot für die Kunden sind unter anderem Geschenkgutscheine, mit denen die Beschenkten später Waren nach eigener Wahl bezahlen können. Mit der Erhöhung des Steuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 stellt sich jedoch die Frage, wie die Geschenk- und Warengutscheine umsatzsteuerlich zu behandeln sind, wenn sie bis Ende 2006 ausgegeben, aber erst in 2007 eingelöst werden.
Umsatzsteuerliche Regel legt Korrekturen nahe
Grundsätzlich sind Geschenkgutscheine, die über einen bestimmten Betrag für einen künftigen Wareneinkauf verkauft werden, erst bei ihrer Einlösung umsatzsteuerpflichtig. Der Einfachheit halber werden die Einnahmen aus dem Verkauf der Gutscheine aber vielfach in den Apotheken zusammen mit der übrigen Tageskasse versteuert. Für Gutscheine, die Kunden in 2006 erworben haben, die aber erst in 2007 eingelöst werden, müsste daher die Umsatzsteuer nachträglich korrigiert werden. Dies bedeutet für die Apotheke, dass bei der Warenausgabe die Umsatzsteuer mit zusätzlich drei Prozent berechnet werden muss. Renditemäßig wirkt sich dies wie folgt aus:
Umsatzsteuerliche Betrachtung des 2006 verkauften Gutscheins
| Einlösung in 2006 Umsatzsteuer 16 Prozent | Einlösung in 2007 Umsatzsteuer 19 Prozent |
Geschenkgutschein über (brutto), verkauft in 2006 | 50 Euro | 50 Euro |
enthaltene Umsatzsteuer | 6,90 Euro | 7,98 Euro |
Einnahme (netto) | 43,10 Euro | 42,02 Euro |
Ausnahmsweise gilt aber eine Vereinfachungsregelung
Damit Apotheker einen Renditeverlust von 1,08 Euro oder rund 2,5 Prozent vermeiden, können sie von einer Ausnahme-Regelung Gebrauch machen. Nach dem Bundesfinanzministerium muss für Waren, die mit Gutscheinen aus 2006 bis zum 28. Februar 2007 bezahlt werden, keine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden. Nur bei Waren, die mit Gutscheinen aus 2006 nach dem 28. Februar 2007 bezahlt werden, muss die Umsatzsteuer berichtigt werden.
Praxistipp: Um diesen Renditeverlust zu verhindern, sollten Apotheken Ihre Kunden dazu animieren, alte Gutscheine aus 2006 bis zum 28. Februar 2007 einzulösen. Eine Befristung der Gutscheine bis zum 28. Februar 2007 ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
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