30.07.2009 | Umsatzsteuer
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Parkplätze auf seinem Betriebsgelände, unterliegt dies als nicht umsatzsteuerbare unentgeltliche Leistung aus unternehmerischen Gründen nicht der Umsatzsteuer (Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Verfügung vom 28.1.2009, Az: S 7208, Abruf-Nr.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128786