29.03.2011 | Vergaberecht
Ausschreibung der AOK zur Zytostatikaversorgung ist rechtmäßig
Der Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg für parenterale Zytostatika-Zubereitungen kommt in Anbetracht ihrer gravierenden Auswirkungen auf die bisherige unternehmerische Praxis betroffener Apotheken erhebliche Bedeutung zu. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung bestätigt (Beschluss vom 17.9.2010, Az: L 1 SF 98/10 B Verg, Abruf-Nr: 104277).
Die Schwerpunkt-Entscheidung zu vergaberechtlichen Argumenten ist sehr instruktiv, was Möglichkeiten und Grenzen der gerichtlichen Anfechtung einer Ausschreibung angeht. Es handelt sich vorliegend um eine der letzten von Sozialgerichten entschiedenen Streitigkeiten zu Ausschreibungsverfahren im Arzneimittelbereich. Aufgrund der erneut vorgenommenen Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeiten im Zuge des AMNOG werden solche Fallkonstellationen seit Januar 2011 wieder von den Zivilgerichten überprüft. (mitgeteilt von RA Alexander Maur, Kanzlei am Ärztehaus, Bonn, www.kanzlei-am-aerztehaus.de)