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  • 26.02.2009 | Verkehrsrecht

    Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

    Das Thema „Handy-Nutzung am Steuer“ beschäftigt ständig die Gerichte. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden (Beschluss vom 16.6.2008, Az: 1 Ss 187/08, Abruf-Nr: 083319): Wer ein Mobiltelefon verwendet, das in einer Handy-Vorrichtung des Pkw abgelegt ist, und dabei ein Headset/Earset benutzt, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, handelt nicht ordnungswidrig. Denn diese Nutzung sei nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleichzusetzen. Das Headset/Earset müsse nicht mit der Hand gehalten werden, weil es am Kopf des Fahrers befestigt werde. Dies gelte selbst dann, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt werde.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 124908