03.06.2009 | Vermietung und Verpachtung
Mietzahlung durch Übernahme von Zinsen und Tilgung
Eine steuerlich anzuerkennende Vermietung kann auch vorliegen, wenn die Ehefrau mit einem gemeinsamen Darlehen eine Immobilie kauft und an ihren Mann für dessen Betrieb vermietet und dieser die Miete dadurch erbringt, dass er die Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen allein aus seinen Mitteln bestreitet.
Das Finanzamt wollte die Vermietung nicht anerkennen, weil der Ehemann für das Darlehen Gesamtschuldner war; deshalb seien nur die Hälfte seiner Zahlungen als Miete anzuerkennen und die vereinbarte Miete auch nicht annähernd vollständig bezahlt. Das sah der Bundesfinanzhof anders (Urteil vom 19.8.2008, Az: IX R 78/07, Abruf-Nr: : Wenn Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes aufnehmen, das nur einem Ehegatten allein gehört, dann werden die Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten grundsätzlich dem Eigentümer-Ehegatten steuerlich zugerechnet. Diesem fließt auch der Wert der Zins- und Tilgungsleistungen voll als Miete zu.