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  • 01.03.2005 | Versicherung

    Widerrufsfrist bei Lebensversicherungen

    Auf Grund des weitgehenden Wegfalls des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen wurden zum Ende des Jahres 2004 noch zahlreiche Versicherungen abgeschlossen. Wer nun meint, diese Entscheidung zu vorschnell getroffen zu haben, dem kann möglicherweise eine neue Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) helfen, die seit dem 8. Dezember 2004 gilt. Danach kann eine Lebensversicherung noch innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice gekündigt werden, wenn – wie üblich – der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterlassen hat. Erhält der Versicherungsnehmer auch mit der Police oder später nicht alle Unterlagen oder hat der Versicherer auf die Widerrufsfrist nicht ausdrücklich hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist sogar ein Jahr.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 1 | ID 110772