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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker/innen

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst/Apothekenservice, Bernau a. Chiemsee

    | Je nach Lebensphase macht sich jeder einmal Gedanken über private Vorsorge. Hier spielen persönliche Erwartungen, bisher gemachte Erfahrungen, die Familiensituation und andere individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Der „Apotheker Berater“ erläutert die Berufsunfähigkeits- und die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Apotheker/innen. |

    Heute gilt die Erwerbsminderungsrente

    Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn meint die ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität und bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Erwerbsunfähigkeit liegt bei einem krankheits- bzw. behinderungsbedingten Zustand physischer oder psychischer Schwäche vor, der die Fähigkeit eines Menschen vereitelt oder einschränkt, seinen Lebensunterhalt durch Ausübung einer beruflichen Tätigkeit überhaupt zu verdienen; der erlernte oder ausgeübte Beruf spielen hierbei keine Rolle.

     

    Aufgrund der gesetzlichen Rentenreform sind seit dem 1. Januar 2001 (für die nach 1961 geborenen Versicherten) die Berufsunfähig- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden, das heißt: