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  • 01.11.2007 | Wettbewerbsrecht

    Unlautere Ärztebroschüren von DocMorris

    von Rechtsanwältin Anke Harney und Rechtsreferendarin Noemi Löllgen, Rechtsanwälte Wigge, www.ra-wigge.de

    Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 13. Juni 2007 zugunsten einer Saarbrücker Apotheke entschieden, dass die Versandapotheke DocMorris in wettbewerbswidriger Weise gegenüber Ärzten Werbebroschüren einsetzt (Az: 1 U 81/07-25-, Abruf-Nr: 073182).  

    Sachverhalt

    Die Versandapotheke DocMorris verschickte Ärztebroschüren mit dem Hinweis auf Budgetentlastung und Kostenersparnis für Ärzte, weil sie mit allen Krankenkassen günstige Abrechnungssätze vereinbart habe. Ferner stellte sie finanzielle Vorteile für Patienten in Form von Bonuszahlungen in Aussicht, wenn ausgestellte Rezepte bei DocMorris eingereicht würden. Darüber hinaus wurden Ärzte aufgefordert, Patientenbroschüren für ihre Praxen anzufordern.  

    Entscheidungsgründe

    Die in der Broschüre enthaltene Aufforderung an Ärzte, Patientenbroschüren für die Praxis zu bestellen, ist wettbewerbswidrig. Damit versucht DocMorris, Ärzte zu Verstößen gegen ihre berufsrechtlichen Pflichten anzuhalten. Denn die Aufforderung bezwecke letztlich die Übergabe an den Patienten oder die Auslegung der Broschüre. Damit entsteht der Eindruck, der Arzt empfehle seinen Patienten DocMorris. Hiefür fehlt aber ein sachlicher Grund. Ärzte dürfen eine bestimmte Apotheke nur empfehlen, wenn hierfür ein medizinischer oder ein anderer sachlicher Grund vorliegt, wie zum Beispiel die bessere Erreichbarkeit für gehbehinderte Patienten.  

     

    Das Gericht stellte klar, dass Ärztebroschüren mit rein informativem Charakter zulässig sind. Die von DocMorris herausgegebene Broschüre ging jedoch darüber hinaus. Die Broschüre war durch das In-Aussicht-Stellen finanzieller Vorteile im Zusammenhang mit der Bonus-Malus-Regelung an den Arzt bei der Empfehlung von Patienten an DocMorris geprägt. Insofern besteht für Ärzte das Risiko, die festgelegten Durchschnittskosten pro Tagesdosis Wirkstoff zu überschreiten und damit an den Kosten beteiligt zu werden. Die Rabatte der Versandapotheke verringern dieses Risiko und stellen damit einen besonderen Anreiz für die Ärzte dar.