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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für Apotheken

    Zuschüsse für die Beschäftigung von Hochschulabsolventen und Studenten

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Düsseldorf

    | Will ein Apotheker aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen einen Hochschulabsolventen beschäftigen, so lohnt sich für ihn ein Blick in das Förderprogramm „Innovationsassistent“. Dieses Programm bietet eine bis zu 60-prozentige Förderung des Bruttoarbeitslohns über maximal 24 Monate mit bis zu 40.000 Euro insgesamt. Der Zuschuss bedeutet eine massive direkte Kostenersparnis. Das Förderprogramm ist zwar insgesamt in acht Bundesländern verfügbar, aber nur in den vier genannten auch für Apotheker und ihre Mitarbeiter nutzbar. |

    Förderziel: neues Know-how für Ihre Apotheke

    Im Kern des Programms „Innovationsassistent“ (kurz auch „Inno-Assi“) steht die sogenannte technologische Innovation. Was zunächst als theoretische Worthülse erscheint, bedeutet in der Praxis, dass ein Unternehmen einen inhaltlich komplett neu definierten Arbeitsplatz schafft. Das bedeutet: In Ihrer Apotheke gibt es bisher noch keine Stelle mit einem vergleichbaren Profil. Vielmehr soll der neue Arbeitsplatz eine Lücke schließen, die nur durch qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Diese Qualifikation drückt sich in einem technischen, wissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss aus, den der neue Mitarbeitende mitbringen muss.

     

    MERKE | Das spezielle Wissen Ihres neuen Teammitglieds muss maßgeblich dabei helfen, ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung in Ihrer Apotheke einzuführen. Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss sich auf die Entwicklung, Herstellung oder die Vermarktung von „technologisch innovativen“ Produkten beziehen oder Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische oder neue unternehmensinterne betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zugrunde liegen.