21.04.2017 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
| Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen vermehrt dazu über, gut verzinste Altverträge zu kündigen. Das ist rechtens, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat (BGH, Urteile vom 21.02.2017, Az. XI ZR 185/16, Abruf-Nr. 192084 , Az. XI ZR 272/16, Abruf-Nr. 192085 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig