· Fachbeitrag · Versicherungen
Private Risikoabsicherung: Grundfähigkeitenversicherung für Apotheker/innen
von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst/Apothekenservice, Bernau a. Chiemsee
| Je nach Lebensphase macht sich jeder einmal Gedanken, welche Form der privaten Vorsorge die richtige für einen selbst ist. Hier spielen persönliche Erwartungen, bisher gemachte Erfahrungen, die Familiensituation und andere individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Der „Apotheker Berater“ erläutert kurz die Grundfähigkeitenversicherung für Apotheker/innen. |
Die Freiberufler-Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitenversicherung ist ein besonderes Produkt, das im Fall des Verlustes sogenannter Grundfähigkeiten durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall eine monatliche Rente bis zum gewählten Endalter gewährt. Die Versicherung ist zum einen für all diejenigen interessant, die eine günstige Basisabsicherung (auch bei Vorerkrankungen wie zum Beispiel Allergien) oder eine Einstiegsabsicherung für Kinder, Auszubildende oder Studenten suchen. Zum anderen spricht die Grundfähigkeitenversicherung Zielgruppen an, die aufgrund ihres Berufs als Selbstständige oder Freiberufler Absicherung nicht ohne Weiteres über eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten (zur Berufsunfähigkeitsversicherung: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 11/2011, S. 19). Weiterhin ist diese Versicherungsart als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Risikovorsorge (beispielsweise bei körperlich Tätigen) geeignet.
Wann liegt der Versicherungsfall vor?
Die Beeinträchtigung liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war bzw. künftig nicht fähig sein wird, die in den beiden Fähigkeitenkatalogen aufgelisteten Aktivitäten ohne Hilfsmittel durchzuführen. Vorhandene künstliche Gliedmaßen schränken den Rentenanspruch dann allerdings nicht ein.
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