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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Kostenerstattung nur bei Vorlage von Rezepten bzw. Bildern davon

    | Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke nach Ansicht des Sozialgerichts Köln keinen Anspruch auf Vergütung (siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 19. Dezember 2014)

    Quelle: ID 43089273