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Kostenerstattung nur bei Vorlage von Rezepten bzw. Bildern davon
| Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke nach Ansicht des Sozialgerichts Köln keinen Anspruch auf Vergütung (siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de ). |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 19. Dezember 2014)
Quelle: ID 43089273