· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Sichtwahl und Freiwahl müssen getrennt sein
| Die Sichtwahl der Apotheke ist - abgesehen von der prominenten Platzierung einzelner Produkte - von Marketingmaßnahmen aus gutem Grund bislang verschont geblieben. Da aber OTC-Arzneimittel äußerst lukrativ sind, warb ein Hersteller gegenüber Apothekern mit einer „Verlängerung der Sichtwahl in die Freiwahl“ und wurde dafür von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. In Zukunft dürften auch die Apothekerkammern bei derartigen Aktionen eingreifen. Hierzu noch einmal die aktuelle Rechtsprechung. |
(Pressemitteilung von „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 2. Juni 2014)
Quelle: ID 42665061