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Trotz Übererfüllung der Importquote kein Anspruch auf Guthaben-Auszahlung
| Angehäuftes Guthaben aus der Übererfüllung der Importquote ist im Falle des Verkaufs einer Apotheke nicht an den Apotheker auszahlungsfähig. Die Regelungen zur Abgabe von Importarzneimitteln dienen allein der Kosteneinsparung aufseiten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie stellen keinen positiven Anspruch des Apothekers dar (Sozialgericht [SG] Berlin, Urteil vom 26.10.2012, Az. S 81 KR 2039/11). Die Einzelheiten erfahren Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 23. Mai 2013)
Quelle: ID 39089930