25.02.2021 · Fachbeitrag · Apothekenbetriebsordnung
Elektronische Verschreibungen: Kontrahierungszwang – ja oder nein?
| Gemäß § 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahn- oder Tierheilkunde berechtigt sind, in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen. Der daraus abgeleitete Kontrahierungszwang gilt jedoch nur dann, wenn eine ordnungsgemäße Verschreibung nach AMVV persönlich oder elektronisch in der Apotheke vorgelegt wird. Diese Rechtspflicht besteht demnach nicht, wenn die Apotheke lediglich eine Benachrichtigung eines Plattformbetreibers erhält, dass eine elektronische Verordnung abholbar ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig