· Fachbeitrag · Apothekenhonorar
Der Kassenabschlag 2010 bleibt - unter Vorbehalt - bei 1,75 Euro
| Der Kassenabschlag für 2010 ist durch die Schiedsstelle der Krankenkassen- und Apothekervertreter auf 1,75 Euro festgelegt worden. Der große Haken für die Apotheker/innen daran ist: Dieser Abschlag gilt nur unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch über dieselbe Höhe für 2009 nicht vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bzw. vom Bundessozialgericht gekippt wird. In diesem Fall würde der Streit für 2009 und 2010 von Neuem beginnen. |
Weiterführende Hinweise
- „Senkung des Kassenabschlags“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 2/2010, S. 1
- „Kassenabschlag wird vorläufig ausgezahlt“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 7/2010, S. 1
- „Berliner Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 6/2011, S. 1
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29346420