· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Apothekervertretung durch Selbstständige doch rechtmäßig?
von RA Andreas Frohn, Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die Vertretung eines Apothekers auf Honorarbasis ist nicht mit geltendem Recht vereinbar erklärte das Berufsgericht für Heilberufe beim Landgericht München I mit Urteil vom 21. März 2012 (Az. BG - Ap 15/10, Abruf-Nr. 121880 ). Das Landesberufsgericht (LBG) für Heilberufe am Oberlandesgericht München hob die Entscheidung der Vorinstanz aus formalen Gründen auf und äußerte sich zur Zulässigkeit der Apothekervertretung durch Selbstständige (LBG München, Urteil vom 12.12.2012, Az. LBG-Ap 002/12, Abruf-Nr. 131113 ). |
Sachverhalt
Das LBG hatte in der Berufungsinstanz das Urteil des Berufsgerichts beim Landgericht München zu überprüfen. Dieses hatte eine Apothekerin seinerzeit auf Antrag der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt, weil die Apothekerin unter Verstoß gegen § 7 des Apothekengesetzes (ApoG) mit ihrer Tätigkeit als selbstständige Apothekervertretung geworben hatte.
Entscheidungsgründe
Die Entscheidung der Vorinstanz konnte in den Augen der Richter schon aus formalen Gründen keinen Bestand haben. Sowohl die BLAK als auch das Gericht hatten keine Tatsachenfeststellungen darüber getroffen, die das Fehlverhalten der Apothekerin genau beschreiben: Weder sei der Anfangs- noch der Endzeitpunkt der Werbung genannt, noch stelle der Sachverhalt fest, wer wann von dem Vertretungsangebot Gebrauch gemacht habe.
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