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  • 26.07.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Beim Kommissionieren von Arzneimitteln darf nur Fachpersonal eingesetzt werden

    | Das Kommissionieren von Arzneimitteln für den Versand darf neben dem pharmazeutischen Personal nur durch die sonstigen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) genannten, qualifizierten Berufsgruppen vorgenommen werden (Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2018, Az. 13 LA 245/17, Beschluss unter www.dejure.org ). |