17.10.2013 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Beratungspflicht ist auch beim „Pillentaxi“ zu beachten
| Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit der Botendienst „Pillentaxi“ und die Beratungspflicht des Apothekers miteinander in Einklang stehen. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nicht im Rahmen der Botenzustellung durch Auszubildende an Kunden abgeben werden, wenn nicht zuvor eine persönliche Beratung durch entsprechend qualifiziertes pharmazeutisches Personal stattgefunden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2013, Az. I-20 U 116/12, Urteil unter www.dejure.org ). |
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