12.05.2016 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
BGH: Zuweisungsverbot zwischen Arzt und Apotheker gilt auch bei Applikationsarzneimitteln
| Immer wieder ist das in § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) beheimatete Zuweisungsverbot Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Aktuell stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Verbot der Rezeptzuweisung auch dann gilt, wenn sogenannte Applikationsarzneimittel (die der Arzt dem Patienten in der Praxis verabreicht) verordnet wurden (BGH, Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 26/14, Urteil unter www.dejure.org ). |
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