· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Gebündelte Rezepturherstellung in einer Filialapotheke ist zulässig
von RA Andreas Frohn LL.M., Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die konzentrierte Herstellung von Rezepturarzneimitteln innerhalb eines Filialverbunds ausschließlich durch eine der Apotheken ist zulässig (Oberverwaltungsgericht [OVG] Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2017, Az. 13 LA 187/16, Beschluss unter www.dejure.org ). |
Sachverhalt
Ein Apotheker hatte sich dazu entschieden, die an seine insgesamt vier Apotheken herangetragenen Rezepturverordnungen ausschließlich in seiner Hauptapotheke herstellen zu lassen und die Filialapotheken damit zu beliefern. Die zuständige Kammer rügte dies und vertrat die Auffassung, ein Arzneimittelbezug innerhalb des Filialverbunds sei rechtswidrig.
Entscheidungsgründe
Die Richter hatten keinen Zweifel an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Apothekers. Vorliegend könne sich der Apotheker bei seinem Geschäftsmodell auf die Vorschrift des § 17 Abs. 6c S. 2 Nr. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) stützen. Danach gilt das grundsätzliche Verbot des Bezugs von Arzneimitteln von anderen Apotheken nicht für den Bezug innerhalb eines Filialverbunds.
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