22.07.2016 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Gericht hebt den Widerruf einer Apotheker-Approbation auf
| Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat einen wegen Steuerhinterziehung erlassenen Widerruf einer Apotheker-Approbation aufgehoben. Auch wenn der Apotheker in nahezu fünf Jahren insgesamt 92.000 Euro Steuern hinterzogen habe, könne darin noch keine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs im Sinne der Bundes-Apothekerordnung gesehen werden (VG Augsburg, Urteil vom 25.2.2016, Az. Au 2 K 15.1028, Urteil unter www.dejure.org ). |
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