· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Neue Kassenleistung Cannabinoide: Das ist zu beachten!
von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, www.kanzlei-kuhlen.de
| Seit 10.03.2017 ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um eine Neuerung erweitert worden. Durch eine Neuregelung in § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V haben Versicherte der GKV in klar begrenzten Ausnahmefällen nunmehr Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. AH gibt einen Überblick, was Sie bei der Lagerung, Abgabe, den Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept etc. beachten müssen. |
Anspruchsvoraussetzungen für den Patienten
Die Voraussetzungen für den Versorgungsanspruch sind:
- 1. Der Patient muss an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden. Der Gesetzgeber hat keine speziellen Indikationen vorgegeben. Erforderlich ist lediglich, dass die Erkrankung schwerwiegend ist - z. B. chronischer Schmerz, Kachexie und Spastik. Es muss kein Chronikerstatus bestehen.
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