· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Novelle der Apothekenbetriebsordnung: Auf diese Änderungen müssen Sie sich einstellen
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Voraussichtlich zum 1. Juni 2012 werden es die Apotheken mit einer weiterentwickelten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu tun haben. Die vorgesehenen Veränderungen beeinflussen den Apothekenalltag unmittelbar. Der folgende Überblick unterstützt Sie dabei, sich mit den wesentlichen Inhalten der zahlreichen Änderungen vertraut zu machen. |
Das ist neu in der ApBetrO
Die geltende ApBetrO wurde 1987 in Kraft gesetzt. Nun stehen die folgenden Änderungen an.
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Neu sind juristische Definitionen von wichtigen Begriffen (zum Beispiel „patientenindividuelles Stellen und Verblistern“, „Qualifizierung“ und „Validierung“). In die Liste pharmazeutischer Tätigkeiten wird das Medikationsmanagement aufgenommen. Seine Durchführung obliegt allein den Apothekern und nicht dem übrigen pharmazeutischen Personal. Apothekenübliche Waren werden um Mittel zur Körperpflege erweitert. Apothekenübliche Dienstleistungen werden erstmals definiert als
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