Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Novelle der Apothekenbetriebsordnung: Auf diese Änderungen müssen Sie sich einstellen

    von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Voraussichtlich zum 1. Juni 2012 werden es die Apotheken mit einer weiterentwickelten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu tun haben. Die vorgesehenen Veränderungen beeinflussen den Apothekenalltag unmittelbar. Der folgende Überblick unterstützt Sie dabei, sich mit den wesentlichen Inhalten der zahlreichen Änderungen vertraut zu machen. |

    Das ist neu in der ApBetrO

    Die geltende ApBetrO wurde 1987 in Kraft gesetzt. Nun stehen die folgenden Änderungen an.

    • § 1a Pharmazeutische Tätigkeiten

    Neu sind juristische Definitionen von wichtigen Begriffen (zum Beispiel „patientenindividuelles Stellen und Verblistern“, „Qualifizierung“ und „Validierung“).

    In die Liste pharmazeutischer Tätigkeiten wird das Medikationsmanagement aufgenommen. Seine Durchführung obliegt allein den Apothekern und nicht dem übrigen pharmazeutischen Personal.

    Apothekenübliche Waren werden um Mittel zur Körperpflege erweitert. Apothekenübliche Dienstleistungen werden erstmals definiert als

    • Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen, zur Gesundheitserziehung und -aufklärung sowie zu Vorsorgemaßnahmen,
    • Durchführung einfacher Gesundheitstests,
    • patientenindividuelles Anpassen von Medizinprodukten sowie
    • Vermittlung von gesundheitsbezogenen Informationen.