06.07.2020 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Rezeptsammlung im Supermarkt auch ohne Erlaubnis möglich
| Es hatte sich Ende 2018 in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon angedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält das Sammeln von Rezepten und eine anschließende Belieferung per Boten für bereits von der Versandhandelserlaubnis der Apotheke gedeckt (BVerwG, Urteil vom 23.04.2020, Az. 3 C 16.18). Eine zusätzliche Erlaubnis zum Betreiben einer Rezeptsammelstelle ist damit nicht erforderlich. |
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