· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Selbstbedienungsangebot für apothekenpflichtige Arzneimittel ist rechtswidrig
von Rechtsanwalt Andreas Frohn, Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung ist unzulässig. Einer solchen stehen sowohl Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als auch das Arzneimittelgesetz (AMG) entgegen (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 18.10.2012, Az: 3 C 25/11, Abruf-Nr. 123594 ). |
Sachverhalt
Ein Apotheker bot apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Selbstbedienung an. Nachdem ihm dies von der Ordnungsbehörde untersagt worden war und sein Widerspruch erfolglos blieb, erhob der Apotheker Klage. Das Verbot des Anbietens im Wege der Selbstbedienung verletze ihn in seiner Berufsfreiheit und zudem stelle es eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Versandhandel mit Arzneimitteln dar. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das für die Berufung zuständige Oberverwaltungsgericht und das BVerwG wiesen die Klage ab, weil die Ordnungsverfügung rechtmäßig gewesen sei.
Entscheidungsgründe
Die obersten Bundesrichter bestätigten die Entscheidungen der Vorinstanzen: Das Anbieten von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in der Freiauslage verstoße sowohl gegen § 17 Abs. 3 ApBetrO als auch gegen § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG. Beide Vorschriften verbieten die Abgabe im Rahmen der Selbstbedienung. Entgegen der Auffassung des klagenden Apothekers hielten beide Vorschriften auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand.
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