16.03.2020 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Umfang und Überprüfbarkeit des Defekturprivilegs
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält einen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Zulassungsfreiheit eines bestimmten Arzneimittels für drittanfechtungsfähig. Damit erlaubt es einem pharmazeutischen Unternehmer, gegen einen solchen Bescheid vorzugehen, wenn er selbst ein ähnliches zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr bringt (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, Az. 3 C 4/18, Urteil unter dejure.org ). |
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