15.08.2017 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
VG Darmstadt konkretisiert Hygieneanforderungen in der Rezeptur
| Die Hygieneanforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erlauben grundsätzlich offene Regale in der Rezeptur der Apotheke (Verwaltungsgericht [VG] Darmstadt, Beschluss vom 16.02.2017, Az. 4 L 3263/16.DA, Abruf-Nr. 195711 195711 ). |
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