15.06.2017 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Wertgutscheine für Apothekenbesuche sind zulässig
| Geringwertige Wertgutscheine für einen Apothekenbesuch, die auch für die Einlösung von Rezepten für preisgebundene Medikamente ausgegeben werden, verstoßen nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Der Kunde wird durch solche Anreize nicht unsachlich beeinflusst, bestimmte Arzneimittel auszuwählen. Ein solcher Wertgutschein ist nicht anders zu bewerten als andere geringwertige Zugaben wie Papiertaschentücher oder Hustenbonbons (Landgericht [LG] Lüneburg, Urteil vom 23.03.2017, Az. 7 O 15/17, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org www.dejure.org ). |
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