23.04.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Widerrufsrecht für verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente gilt auch bei Versandapotheken
| Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Außerdem müssen sie kostenlose Beratung leisten – eine kostenpflichtige Telefonhotline genügt nicht (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2018, Az. 4 U 87/17, Urteil unter www.dejure.org ). |
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